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Hinweise:
Arthro votum ist ein privatärztliches Zweitmeinungsangebot für Selbstzahler und Privatpatienten. Eine Erstattung durch private Krankenverischerungen (PKV) ist möglich, jedoch individuell zu prüfen.
Wir befinden uns derzeit im Austausch mit privaten Krankenversicherern, um die Voraussetzungen für eine möglichst unkomplizierte Kostenübernahme weiter zu etablieren.
Gerne unterstützen wir Sie individuell bei der Einreichung und Abstimmung mit Ihrer Versicherung.
Es handelt sich nicht um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Die angebotenen Leistungen sind individuelle ärztliche Beratungsleistungen für Selbtszahler und Privatpatienten.
Die Vergütung erfolgt abweichend von der Gebührenordnung für Ärzt (GOÄ) auf Grundlage einer individuellen Honorarvereinbarung gemäß § 2 Abs. 3 GOÄ.
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